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Offenlegungspflichten
Kapitalgesellschaften (zum Beispiel UG und GmbH) und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (zum Beispiel GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, Unterlagen zur Rechnungslegung im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) zu veröffentlichen. Das Merkblatt des Bundesamtes für Justiz hierzu ist abrufbar auf der Website des Bundesamtes (www.bundesjustizamt.de).
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