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Wirtschaftlich Berechtigte/r (Fragebogen)

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Notarinnen und Notare müssen bei bestimmten Geschäften, an denen Gesellschaften beteiligt sind, die wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften ermitteln. Ansonsten dürfen sie nicht beurkunden.

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Hierbei handelt es sich um alle grundstückbezogenen Vorgänge (außer Grundschulden, Dienstbarkeiten, Schenkungen, Übergaben, Teilungserklärungen). Die Verpflichtung besteht zudem bei folgenden gesellschaftsrechtlichen Vorgängen: Gründung, Umwandlung, Anteilsveräußerung, Kapitalmaßnahmen).

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Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die Kontrolle über ein die Gesellschaft ausüben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile haben.

 

Die Gesellschaften müssen dem Notariat die hierfür erforderlichen Informationen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Im Regelfall geschieht dies dadurch, dass sie rechtzeitig vor der Beurkundung diesen Fragebogen und die dort aufgeführten beizufügenden Unterlagen übermitteln.

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