Transparenzregister
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Bestimmte Unternehmen und Vereinigungen sind verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen.
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Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften (rechtsfähige Stiftung, GmbH, AG, KG, oHG, UG, SE, KGaA, Partnerschaftsgesellschaft, e. V. etc.) sowie nicht rechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), Trusts und vergleichbare Vereinigungen bzw. Rechtsgestaltungen.
Auch ausländische Vereinigungen (zum Beispiel englische Limited) sind verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen, wenn sie eine in Deutschland gelegene Immobilie (Asset) halten oder sich verpflichten, Eigentum an einer solchen Immobilie zu erwerben. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn sich mindestens 90 % der Anteile (Shares) einer Gesellschaft mit Immobilieneigentum in Deutschland bei ihr vereinigen, auf sie übergehen oder wenn sie diese aufgrund eines Rechtsvorgangs innehat.
Weitere Hinweise gibt es auf dem Merkblatt des Bundesamtes für Justiz.
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Die Eintragung erfolgt elektronisch über www.transparenzregister.de.
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Die Eintragung ist auf dem aktuellen Stand zu halten.
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